Sächsische Fischereigesetz

Das neue Sächsische Fischereigesetz hat seit Ende Juli 2007 Gesetzeskraft erhalten. Neu sind folgende Punkte:
  • die Angelscheine können jetzt unbegrenzt verlängert werden, das jährliches Neubeantragen entfällt.
  • Kinder ab zehn Jahren können ohne Begleitung eines Erwachsenen angeln, wenn sie mindestens ein Jahr lang Mitglied eines Angelsportverein waren (Vorher galt ab vierzehn Jahren).
  • Möglich wird das Angeln nun auch für Menschen, die aufgrund einer Behinderung keine Fischereischein-Prüfung ablegen können.